Änderungen beim Personalausweis
Ab dem 01. Januar 2021 werden Personalausweise für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, teurer.
Der Preis ändert sich wie folgt:
Alter Preis: 28,80 €
Neuer Preis: 37,00 €
Der Preis für Personen, die das 24. Lebensjahr nicht vollendet haben, bleibt unverändert bei 22,80 €.
Zur Beantragung wird weiterhin ein aktuelles biometrisches Lichtbild verlangt, sowie eine Geburts-/Heiratsurkunde, außerdem benötigen Sie zur Vorsprache im Bürgerbüro aktuell einen Termin.
Weitere geplante Änderungen sind außerdem, dass ab August 2021 auch der Personalausweis Fingerabdrücke enthalten muss. Im weiteren Ausblick muss dann ab voraussichtlich 2025 das Passbild digital an die Behörde übermittelt werden, bitte beachten Sie jedoch, dass dies zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich ist.
Änderungen beim Kinderreisepass
Ab dem 01. Januar 2021 wird die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen verringert.
Kinderreisepässe können grundsätzlich bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden.
Die Gültigkeit ändert sich wie folgt:
Alte Gültigkeit: 6 Jahre ab Ausstellung
Neue Gültigkeit: 1 Jahr ab Ausstellung
Außerdem wird sich dies auch auf die Verlängerung auswirken.
Bis jetzt war auch eine Verlängerung von 6 Jahren möglich, dies ändert sich ebenfalls auf nur noch 1 Jahr.
Die Gebühren bleiben hier unberührt bei 13 Euro für die Erstausstellung und 6 Euro für die Verlängerung.
Bitte bringen Sie hierzu Ihr Kind, ein aktuelles biometrisches Lichtbild und die Geburtsurkunde mit. Falls ein älteres Dokument (alter Kinderreisepass - ob bereits abgelaufen oder noch gültig ist hier egal) für das Kind existiert, bringen Sie dieses bitte auch mit. Des Weiteren ist es notwendig, die Zustimmungserklärung von beiden sorgeberechtigten Elternteilen mitzubringen, bzw. bei alleinigem Sorgerecht ein aktuell ausgestelltes Negativattest des Jugendamts. Bitte beachten Sie, dass auch hier ein Termin vereinbart werden muss.